Titelbild Marktflecken Villmar

Vereinsförderung

 

Liebe Vereinsvorstände,

der Kreistag hat mit seinem Beschluss am 3. November 2023 die bestehende Säule E (Vereinsförderung) des Zukunftsfonds Limburg[1]Weilburg – Stark und Innovativ neu konzipiert. Die neuen Bestimmungen gelten ab sofort und eröffnen damit auch noch Fördermöglichkeiten für das Jahr 2023. Die Vereinsarbeit stellt eine wichtige soziale, gesellschaftliche, kulturelle, sportliche und gesundheitliche Bedeutung im Landkreis Limburg-Weilburg dar. Vor dem Hintergrund verschiedener Krisensituationen in den letzten Jahren, wie beispielsweise der Corona-Pandemie oder steigender Energiepreise aufgrund des Ukraine-Krieges, sollen Vereine nunmehr dauerhaft in besonderen allgemeinen Notlagen unterstützt werden. Gleichzeitig soll den Vereinen für besondere Maßnahmen oder Projekte finanzielle Unterstützung gewährt werden. Im Nachfolgenden möchte ich Ihnen die wichtigsten Inhalte der neu konzipierten Richtlinie aufzeigen:

Allgemeines Antragsverfahren
Antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden im Landkreis. Die jeweiligen Vereine haben Ihre Vorhaben daher vorab bei den Städten und Gemeinden einzureichen. Die Städte und Gemeinden haben einmal pro Jahr (Stichtag 30.06.) die Möglichkeit für ihre Vereine einen gebündelten Förderantrag beim Landkreis Limburg-Weilburg zu stellen.

Höhe der Förderung
Den Städten und Gemeinden steht über den Kreisausgleichsstock ein jährliches Kontingent an Fördermitteln für Maßnahmen der Vereinsförderung zur Verfügung, welches sich aus einem einheitlichen Sockelbetrag (5.000 €) sowie einem festen Eurobetrag (0,50 €) pro Einwohner der jeweiligen Städte und Gemeinden bemisst. Das jeweils zur Verfügung stehende Gesamtkontingent je Kommune wird vom Landkreis zu Beginn des Haushaltsjahres festgesetzt und den Kommunen mitgeteilt.

Förderfähige Maßnahmen
Vor dem Hintergrund verschiedener Krisensituationen in den letzten Jahren, wie beispielsweise der Corona-Pandemie oder steigender Energiepreise durch den Ukraine-Krieg, sollen die Vereine mit dieser Förderung insbesondere in besonderen allgemeinen Notlagen unterstützt werden.
Die Förderung konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:

• Förderung besonderer allgemeiner Notlagen (z. B. Zuschüsse für Energiemehrkosten, Hilfen bei Pandemien)
• Integrationsmaßnahmen- und Projekte von Personen mit und ohne Migrationshintergrund
• Auftritte von Vereinen über die Landkreisgrenze hinaus bei ungedeckten Kosten
• Ausrichtung von Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung bei ungedeckten Kosten
• Anschaffungen (z. B. Uniformen, Kostüme und Trachten bei mindestens fünfjähriger Verwendung, Vereinsfahnen und Banner)
• Maßnahmen zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements
• Präventionsmaßnahmen für den Schutz vor jeder Form von Gewalt – körperlicher, seelischer und sexualisierter
• Inklusionsmaßnahmen
• Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
• Förderung der Seniorenarbeit
• Einzelfallentscheidungen

Direktförderung
Daneben können die Vereine bei unvorhergesehenen und unabweisbaren Ausgaben bis zu einer Höhe von 2.500 €, die anderweitig nicht finanziert werden können, direkt beim Landkreis einen entsprechenden Antrag stellen.

Antragsstellung Haushaltsjahr 2023
Abweichend von dem aufgezeigten Antragsverfahren ist vom Kreistag als Stichtag für die Antragsstellung für das Haushaltsjahr 2023 der 31. Januar 2024 festgelegt worden. Das zur Verfügung stehende Kontingent 2023 für den Marktflecken Villmar im Rahmen der Säule E (Vereinsförderung) beläuft sich auf 8.387,50 €

Ich bitte daher Ihre Anträge bis zum 15.01.2024 per E-Mail an marktflecken(at)villmar.de zu senden oder schriftlich auf der Gemeindeverwaltung einzureichen, damit diese noch fristgerecht bearbeitet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bürgermeister
Matthias Rubröder